Schutzvorschriften
Schonzeit
Hecht: | 31.12. - 01.05. |
Zander: | 31.12. - 15.05. |
Felchen: | 01.09. - 01.05. |
Alle anderen Fische: | 31.12. - 15.04. |
Schonmasse
Hecht: | 50cm |
Zander: | 50cm |
Felchen: | 30cm (max. 6 Stk./Tag) |
Egli (Barsch): | 15cm |
Nachtfischerei ist nur mit Spezialbewilligung möglich. Als Nacht gilt Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Sportfischerkalender).
Der Fang von Krebsen ist verboten.
Alle „nichteinheimischen“ Fische müssen behändigt und bei der Patentausgabestelle gemeldet werden.
Widerhandlungen gegen diese und die allgemein gültigen Fischereivorschriften führen zum Entzug der Bewilligung. Eine Verzeigung und/oder Patentverweigerung bleibt vorbehalten.
