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Schutzvorschriften

Schonzeit

Hecht:31.12. - 01.05.
Zander:31.12. - 15.05.
Felchen:01.09. - 01.05.
Alle anderen Fische:31.12. - 15.04.

Schonmasse

Hecht:50cm
Zander:50cm
Felchen:30cm (max. 6 Stk./Tag)
Egli (Barsch):15cm

Nachtfischerei ist nur mit Spezialbewilligung möglich. Als Nacht gilt Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Sportfischerkalender).

Der Fang von Krebsen ist verboten.

Alle „nichteinheimischen“ Fische müssen behändigt und bei der Patentausgabestelle gemeldet werden.

Widerhandlungen gegen diese und die allgemein gültigen Fischereivorschriften führen zum Entzug der Bewilligung. Eine Verzeigung und/oder Patentverweigerung bleibt vorbehalten.

moossee gmbh
Seerosenstrasse 52
3302 Moosseedorf

E-Mail: info(at)fische.ch








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