Schutzvorschriften
Schonzeit
Hecht: | 31.12. - 01.05. |
Zander: | 31.12. - 15.05. |
Felchen: | 01.09. - 01.05. |
Alle anderen Fische: | 31.12. - 15.04. |
Schonmasse
Hecht: | 50cm |
Zander: | 50cm |
Felchen: | 30cm (max. 6 Stk./Tag) |
Egli (Barsch): | 15cm |
Die Nachtfischerei (meldepflichtig) ist nur für Bewohner/innen der Gemeinden Moosseedorf und Urtenen-Schönbühl sowie für Mitglieder des Fischereivereins Moossee gestattet. Eine entsprechende Saisonkarte Nachtangelei kann nur in Kombination mit der „normalen“ Saisonkarte gelöst werden. Als Nacht gilt Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Sportfischerkalender).
Die entsprechende Fangstatistik ist strikte nachzuführen.
Der Fang von Krebsen ist verboten.
Alle „nichteinheimischen“ Fische müssen behändigt und bei der Patentausgabestelle gemeldet werden.
Widerhandlungen gegen diese und die allgemein gültigen Fischereivorschriften führen zum Entzug der Bewilligung. Eine Verzeigung und/oder Patentverweigerung bleibt vorbehalten.