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Schutzvorschriften

Schonzeit

Hecht:31.12. - 01.05.
Zander:31.12. - 15.05.
Felchen:01.09. - 01.05.
Alle anderen Fische:31.12. - 15.04.

Schonmasse

Hecht:50cm
Zander:50cm
Felchen:30cm (max. 6 Stk./Tag)
Egli (Barsch):15cm

Die Nachtfischerei (meldepflichtig) ist nur für Bewohner/innen der Gemeinden Moosseedorf und Urtenen-Schönbühl sowie für Mitglieder des Fischereivereins Moossee gestattet. Eine entsprechende Saisonkarte Nachtangelei kann nur in Kombination mit der „normalen“ Saisonkarte gelöst werden. Als Nacht gilt Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Sportfischerkalender).

Die entsprechende Fangstatistik ist strikte nachzuführen.

Der Fang von Krebsen ist verboten.

Alle „nichteinheimischen“ Fische müssen behändigt und bei der Patentausgabestelle gemeldet werden.

Widerhandlungen gegen diese und die allgemein gültigen Fischereivorschriften führen zum Entzug der Bewilligung. Eine Verzeigung und/oder Patentverweigerung bleibt vorbehalten.

moossee gmbh
c/o Einwohnergemeinde Moosseedorf
Schulhausstrasse 1
3302 Moosseedorf

E-Mail: info(at)fische.ch









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