Allgemeine Weisungen
Der Moossee und seine Ufer stehen unter Naturschutz. Die entsprechenden Signalisationen sind strikte zu beachten.
Bootsfischer sollten gegenüber den Uferfischern einen Mindestabstand von 30-50 Metern einhalten.
Uferfischer halten sich ebenfalls an diese Wurfdistanzen.
Die Uferfischerei darf nur an den signalisierten Uferplätzen (siehe Übersichtsplan) erfolgen. Das Fischen im Strandbad ist nur ausserhalb der Badesaison gestattet.
Vermeiden Sie Lärm am See (laute Radios, Rufe, usw.).
Motorfahrzeuge gehören auf die vorhandenen Parkplätze (Strandbad, Lysstrasse, Bootsvermietung). Das Befahren der Feldwege um den See ist verboten.
Beim Verlassen der Uferplätze oder eines Mietbootes sind alle Abfälle einzusammeln und einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Altglascontainer sind in Moosseedorf vorhanden.
Für Ihre verstärkten Anstrengungen auf dem Gebiete Umweltschutz dankt Ihnen die Stiftung Nutzung Moossee.
Widerhandlungen gegen diese allgemeine Weisungen können zum Entzug der Fischereibewilligung und einer Verzeigung führen. Eine künftige Patentverweigerung bleibt vorbehalten.