Fischereigeräte
Pro Patent sind folgende Fanggeräte zulässig:
Jugendliche: bis 15 Jahre alt
Erlaubt ist in jedem Fall eine Rute mit einem einfachen Haken und natürlichem Köder (keine Köderfische).
In Begleitung eines Erwachsenen ist die Raubfischangelei möglich, aber nur mit einer Angelrute.
Erwachsene: ab 16 Jahre alt
Erlaubt sind zwei Angelruten mit einfachem Haken mit natürlichen oder künstlichen Ködern. Für die Welsangelei sind auch Dreiangeln erlaubt.
Die Verwendung eines lebenden Köderfisches ist verboten.
Beim Fischen auf Raubfische ist ein Stahl- oder Kevlarvorfach vorgeschrieben
oder
zwei Schleppangeln mit Spinner, Löffel, Blinker, System oder Wobbler mit lose hängenden Dreiangeln und totem Köderfisch.
oder
eine Hegene (Gambe) mit höchstens fünf natürlichen oder künstlichen Ködern und einem zusätzlichen Fanggerät.
Köderfische
Die Verwendung eines lebenden Köderfisches ist verboten.
Als Köderfische dürfen nur Fische verwendet werden, die aus dem Moossee inkl. deren Bachverbindungen stammen und für die kein Mindestfangmass vorgeschrieben ist. Das Fischen mit Köderfischsenken ist verboten!

